VERHALTENSBERATUNG

Verhaltensberatung, was ist das?

Liegt mein Hund oder meine Katze dabei auf dem Sofa? Nein, natürlich nicht! In der Verhaltensberatung soll geklärt werden, woher ein Problem kommt und was man dagegen tun kann. Damit eine gute Kooperation unser vierbeinigen Patienten gelingt, gibt es bei mir alles, was Hunde und Katzen motivieren kann, mit uns Menschen zusammenzuarbeiten: Futter, Clicker, Spielzeug.... Im folgenden soll kurz erläutert werden, wann eine Verhaltensberatung Sinn macht und wie sie abläuft.

Eine Verhaltensberatung besteht aus dem Beratungsteil und dem Übungs- oder Trainingsteil. Dabei sollen Sie als Tierhalter angeleitet und in die Lage versetzt werden, möglichst eigenständig das Verhalten ihres Tieres zu verändern und zu verbessern.
In der Verhaltensberatung wird zunächst nach den Ursachen für das Problems gesucht, dazu wird eine genaue Anamnese (Lebensgeschichte des Tieres) in Form eines Fragebogens erhoben. Diesen bekommen Sie nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme von mir zugesandt.
In einem Erstgespräch werde ich mir dann „das Problem“ durch Beobachtung Ihres Hundes oder Ihrer Katze in Ihrer gewohnten Umgebung genauer ansehen. Hierbei können Fragen geklärt werden und eventuell Ergänzungen zum Fragebogen erfolgen. Für das Erstgespräch sollten Sie sich etwa 1 ½ - 2 Stunden Zeit nehmen. Aus dem Anamnesebogen und dem Erstgespräch werden ich einen Therapieplan erstellen und die Maßnahmen für Sie wählen, die einerseits dringend erforderlich sind, andererseits aber auch für alle Beteiligten am besten umsetzbar sind. Einzelne Übungen und deren Zweck werden Ihnen erklärt und schrittweise vorgezeigt. Danach werden Sie in der Umsetzung dieser Übungen angeleitet. Mit dieser Vorgehensweise sollen Sie in die Lage versetzt werden, das Verhalten ihres Tieres möglichst selbständig zu verbessern. Die weitere Betreuung erfolgt nach Wunsch telefonisch oder in fortgeführten Trainingseinheiten (Übungen bei Ihnen vor Ort).

Da Verhaltensprobleme auch durch organische Ursachen ausgelöst oder verstärkt werden können, wird dieser Aspekt in der tierärztlichen Verhaltensberatung ebenfalls berücksichtigt.
Seit November 2015 habe ich die Erlaubnis nach § 11 Abs 1 Satz 1 Nr 8 f Tierschutzgesetz.
Diese Erlaubnis muss jeder Hundetrainer oder Inhaber einer Hundeschule vor Beginn der Tätigkeit beim gewerbsmäßigen Ausbilden von Hunden beantragen und die Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.​
Mitgliedschaften
BTK (Bundestierärztekammer)
LTK-BW (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)
ATF (Akademie für tierärztliche Fortbildung)
GTVMT (Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie e.V.)
ESVCE (European Society of Veterinary Clinical Ethology)
KONTAKT

steps | Hundeschule und Verhaltenstraining
Dr. med. vet. Amelie Basler
Efringer Str. 22
79576 Weil am Rhein
T +49 (0) 7621 / 935 75 96
info@steps.vet
www.steps.vet

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